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Die BionikPlusCard wird von dem Unternehmen Bionik-Dental
herausgegeben. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von
Bionik-Dental.
1. Berechtigung und Eigentumsvorbehalt
1.1
Die BionikPlusCard berechtigt Ihren Inhaber zur Inanspruchnahme
eines Rabattes in Höhe von
5% auf die schon reduzierten Preise von Bionik-Dental.
1.2 Der Karteninhaber kann sich vor Erstellung der zahntechnischen
Leistung einen kostenlosen und unverbindlichen Kostenvoranschlag bei
Bionik-Dental anfordern.
1.3
Die BionikPlusCard ist Eigentum von Bionik-Dental.
1.4 Die BionikPlusCard kann nur von Personen mit Wohnsitz in der
Bundesrepublik Deutschland beantragt werden.
2. Anwendungsbereich
2.1 Die BionikPlusCard berechtigt den Inhaber zur Inanspruchnahme
eines Rabattes in Höhe von 5% auf ausschließlich zahntechnische
Leistungen von Bionik-Dental gemäß der jeweils gültigen Preise.
2.2 Der zusätzliche 5%-Rabatt wird ausschließlich für
Neuanfertigungen gewährt. Reparaturen, Erweiterungen, etc. sind von
dem Rabatt ausgeschlossen.
2.3 Der 5%-Rabatt bezieht sich auf die reine zahntechnische
Leistung. Materialien, wie z. B. Implantatsteile, Konfektionsteile
oder Edelmetalle sind von dem Rabatt ausgeschlossen.
2.4 Der 5%-Rabatt ist nicht mit weiteren Angeboten kombinierbar.
3. Inanspruchnahme des 5%-Rabattes
3.1 Der 5%-Rabattanspruch entsteht mit Beauftragung der
zahntechnischen Arbeit durch einen Zahnarzt.
3.2 Der Karteninhaber ist verpflichtet, dem behandelnden Zahnarzt
seine Kartennummer mitzuteilen bzw. eine Kopie der Karte
auszuhändigen. Werden diese Informationen der Auftragserteilung
nicht beigelegt, geht der 5%-Rabattanspruch nur für diese Arbeit
verloren.
3.3 Ist die Behandlung des Inhabers unter Einbezug der
BionikPlusCard bei einem gewünschten Zahnarzt - gleichgültig aus
welchem Grund – nicht möglich, wird Bionik-Dental alternativ
Zahnärzte, die bereits Kunden bei Bionik-Dental sind, empfehlen.
4. Antragstellung
4.1 Die Vorteile der BionikPlusCard kommen mit Übersendung der Karte
zustande.
4.2 Bionik-Dental behält sich das Recht vor, den Kartenantrag ohne
Angaben von Gründen nicht anzunehmen.
5 Geltungsdauer und Gültigkeit
5.1 Die Geltungsdauer der BionikPlusCard beträgt ein Jahr. Sie
verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr und kann beidseitig
3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt werden.
Ausschlaggebend ist das Ausstelungsdatum der BionikPlusCard.
5.2 Mit Ablauf des Kartenvertrages ist der Inhaber der Karte nicht
mehr berechtigt die BionikPlusCard weiter zu benutzen. Bionik-Dental
kann den Karteninhaber auffordern, die BionikPlusCard zurückzugeben
oder zu vernichten.
5.3 Die BionikPlusCard ist ungültig, wenn der Kartenaufdruck
unkenntlich gemacht oder sie unbefugt abgeändert wurde.
6. Umtausch oder Ersatz
6.1 Die BionikPlusCard ist vom Umtausch ausgeschlossen.
6.2 Bei Abhandenkommen der BionikPlusCard wird gegen ein Entgeld von
10 Euro eine neue
BionikPlusCard mit einer neuen Kartennummer ausgestellt. Die
abhanden gekommene
BionikPlusCard verliert mit Zustellung der neuen BionikPlusCard ihre
Gültigkeit.
7. Datenschutz
Die mit der Bestellung der BionikPlusCard erhobenen
personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Erstellung und
Abwicklung der BionikPlusCard zur Betreuung des Karteninhabers sowie
zur Verbesserung des Leistungsangebotes von Bionik-Dental verwendet
und elektronisch erfasst.
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